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Regelung über das Betreiben des Vereins-Bierpilzes bei der Birker Kirmes

 

Die Bierpilzvergabe wird in der Ortsring-Mitgliederversammlung festgelegt.

In die Bierpilzliste werden nur Vereine aufgenommen, die Mitglieder des Ortsring-Birk sind, sich aktiv am Ortsleben beteiligen und für den Ortsring Aufgaben durchführen.

Die Bierpilzliste wird wie folgt festgelegt:

2012 Singgemeinschaft Birk
2013 Heimatverein Birk
2014 MC Liederkranz
2015 Birker Wönk
2016 TUS Birk
2017 Tambourcorps Pohlhausen-Birk
2018 KG Fidele Birker
2019 Prinzenclub
2020 Keine Kirmes wegen Corona
2021 Keine Kirmes wegen Corona
2022 Heimatverein Birk und TUS Birk
2023 Birker Wönk und Singgemeinschaft Birk
2024 MG Liederkranz und Tambourcorps Pohlhausen-Birk
2025 Ehrengarde und Prinzenclub
2026 Fiedele Birker und Förderverein Feuerwehr Birk

 

Hinweise für den Bierpilzbetreiber:

  • Eine Schankerlaubnis ist für die drei Kirmestage bei der Stadt einzuholen
     
  • Strom und Wasser erfordern eine Absprache mit dem Kirmes-Organisator
     
  • Kranzniederlegung. Dazu gehört die Absprache mit dem Pfarrer, Abstimmung mit weiteren teilnehmenden Vereinen (TUS, Liederkranz, Tambourcorps), Beschaffung des Kranzes auf eigene Kosten, musikalische Begleitung, u.a.
     
  • Abführung von 20% des Reingewinns an den Heimatverein, dafür entfällt die Standgebühr