Regelung über das Betreiben der Vereins-Bierpilze bei der Birker Kirmes
Die Bierpilzvergabe wird in der Ortsring-Mitgliederversammlung festgelegt.
In die Bierpilzliste werden nur Vereine aufgenommen, die Mitglieder des Ortsring-Birk sind, sich aktiv am Ortsleben beteiligen und für den Ortsring Aufgaben durchführen.
Die Bierpilzliste wird wie folgt festgelegt:
2022 Heimatverein Birk und TUS Birk
2023 Birker Wönk und Singgemeinschaft Birk
2024 MG Liederkranz und Tambourcorps Pohlhausen-Birk
2025 Ehrengarde und Fidele Birker
2026 Förderverein Feuerwehr Birk und Veedelsfründe
2027 Heimatverein Birk und TUS Birk
2028 Birker Wönk und Singgemeinschaft Birk
2029 MG Liederkranz und Tambourcorps Pohlhausen-Birk
2030 Ehrengarde und Fidele Birker
2031 Förderverein Feuerwehr Birk und Veedelsfründe
Hinweise für den Bierpilzbetreiber:
- Eine Schankerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Strom und Wasser erfordern eine Absprache mit dem Kirmes-Organisator
- Kranzniederlegung. Dazu gehört die Absprache mit dem Pfarrer, Abstimmung mit weiteren teilnehmenden Vereinen, Beschaffung des Kranzes auf eigene Kosten, evtl. musikalische Begleitung, u.a.
- Abführung von 20% des Reingewinns + 1/3 GEMA (ca. 100,- €) + 1/3 Toilettenservice (ca. 50,- €) an den Heimatverein, dafür entfällt die Standgebühr.